Vereinsaustritt
Austritt
Der Austritt aus dem Verein kann nur auf Ende des Vereinsjahr erfolgen (30. April). Er ist spätestens einen Monat vor Ablauf des Vereinsjahres dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Finanzielle Verpflichtungen sind zu erfüllen.
Die Austritte werden im Vorstand gesammelt und sptestens alle drei Wochen erfasst. Es wird keine zusätzliche Bestätigung zugestellt. Mit dem Absenden gilt der Austritt als gemeldet.